Ist ein Mensch verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, wichtige Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen.
Folgende Dokumente gehören dazu
Personalausweis des Verstorbenen
Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Auszug aus der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Familienbuch)
ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, so ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse